Das Einzugsgebiet der Arthur-Hartmann-Schule umfasst den gesamten Landkreis Heidenheim. Die Kinder haben teilweise einen sehr langen Schulweg,
der oft länger als eine Stunde dauert.
Die Kinder des Schulkindergartens und der Klassenstufen 1 und 2 werden mit Kleinbussen von zuhause abgeholt, an die Schule gebracht und nach der
Schule wieder zurückgebracht. Ab der Klassenstufe 3 dürfen die Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Schule fahren. Sollte der Schulweg unzumutbar sein, können die Kinder nach Absprache mit dem Landratsamt Heidenheim weiterhin den Schulbus nutzen.
Planung und Organisation der Schülerbeförderung liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Heidenheim.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist von den Eltern der im Landkreis gültige Eigenanteil zu den Beförderungskosten zu entrichten.